Transport
2 Minuten lesen • sennder Team • October 22, 2018

Die Herausforderungen des LKW-Fahrverbots für die Transportbranche

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Ein typisches Charakteristikum in der Ferienzeit sind überfüllte Autobahnen, Staus und lange Wartezeiten. Um diese Probleme einzugrenzen, gelten für LKW vielerorts Fahrverbote. Dies mag für Urlauber auf den ersten Blick angenehm sein, jedoch erfordern Fahrverbote komplexe logistische Anpassungen und striktes Timing. Kunden und Verbraucher möchten trotz der Ferien nicht auf den Luxus zügiger Zustellungen verzichten oder sind auf die Lieferung bestimmer Produkte oder Lebensmittel angewiesen.

Welche Regelungen gelten genau?

Fahrverbote müssen grundsätzlich nach zwei verschiedenen Arten unterschieden werden: Dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrsordnung einerseits und dem Samstagsfahrverbot nach der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße andererseits.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt in Deutschland auf allen Autobahnen von 0 bis 22 Uhr für Fahrzeuge über 7,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sowie für LKW mit Anhänger. Ausgenommen hiervon sind:

  • Kombinierter Güterverkehr Schiene – Straße, nächst gelegenster Verlade-/Entladebahnhof bis zu einer Entfernung von 200 km

  • Kombinierter Güterverkehr Hafen – Straße, bis zu einer Entfernung von 150km

  • Beförderung von verderblichen Waren, frische Milch und Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse, frischer/ lebender Fisch und Fischerzeugnisse, leichtverderbliches Obst und Gemüse.

Samstagsfahrverbot

Zusätzlich zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt vom 1. Juni bis zum 31. August das Samstagsfahrverbot von 7 bis 22 Uhr, jedoch nur auf bestimmten Strecken, so z.B. auf der A1 oder der A9. Dieser Zeitraum betrifft die Sommerferienzeit und hat zum Ziel, die Autobahnen zu entlasten, da bereits viele PKW in die Ferien fahren. Bezüglich der betroffenen Fahrzeuge und Ausnahmen gelten die gleichen Regeln wie beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

LKW-Fahrverbote in Europa

Das Fahrverbot für LKW betrifft allerdings nicht nur Deutschland, sondern auch andere europäische Staaten. In Frankreich dürfen LKW über 7,5 t zGM ebenfalls an Sonn- und Feiertagen von 0-22 Uhr nicht auf Autobahnen verkehren. Gleiches gilt samstags von 7-19 Uhr in der Ferienzeit von Mitte Juli bis Ende August. Ähnlich streng sieht es in Griechenland aus: Im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes herrscht im Sommerhalbjahr von 15-23 Uhr und im Winterhalbjahr von 15-22 Uhr Fahrverbot auf bestimmten Strecken für Fahrzeuge über 1,5 t zGM. In Liechtenstein, der Slowakei und der Schweiz gilt dieses Fahrverbot sogar ganztägig.

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