Rechtliche hinweise

AGB für Versender

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftraggeber.
Aktualisiert November 10, 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für Auftraggeber

  1. Allgemein
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle nationalen und internationalen Speditions- und Frachtverträge (im Folgenden als “Speditionsaufträge” oder “Einzelaufträge” bezeichnet), die zwischen dem Kunden (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) und der entsprechenden sennder-Vertragspartei (nachfolgend “sennder” genannt) abgeschlossen werden. Die jeweilige “sennder-Vertragspartei” ist der im jeweiligen Speditionsauftrag oder Einzelauftrag genannte Vertragspartner, der ein verbundenes Unternehmen der sennder Technologies GmbH, Genthiner Straße 34, 10785 Berlin, im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG) ist.

    Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung der AGB. Etwaige Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht und werden ausdrücklich zurückgewiesen. Das Angebot von sennder richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für die Anwendung auf ausländische Unternehmen ist ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    sennder ist berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. sennder wird dem Auftraggeber die geänderten AGB per E-Mail oder über seine Plattform mitteilen. Die Zustimmung des Auftraggebers zu den geänderten AGB gilt als erteilt, wenn der Geltung nicht innerhalb drei Wochen nach Bekanntgabe der geänderten AGB schriftlich widersprochen wird. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisher vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. sennder behält sich in diesem Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

  2. Grundlage des Speditionsauftrags
    Die nachfolgenden Regelungen werden zur Grundlage des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber im dargestellten Auftrag und gelten im Falle von Widersprüchen in der folgenden Reihenfolge:

    1. der Speditionsauftrag;

    2. die Rahmenvereinbarung (falls abgeschlossen);

    3. AGB von sennder;

    4. die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017);

    5. Logistik-AGB;

    6. Gesetzliche Vorschriften.

  3. Leistungsbeschreibung

    1. sennder veranlasst für den Auftraggeber den Versand der im Speditionsauftrag konkret bezeichneten Güter zwischen einer oder mehreren vom Auftraggeber angegebenen Abhol- und Lieferadresse(n).

    2. sennder steht es frei, den Transport selbst durchzuführen oder durch Dritte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durchführen zu lassen. sennder teilt dem Auftraggeber auf Anfrage den Namen und die Anschrift des Dritten mit.

    3. sennder ist frei in der Wahl des Transportmittels und im möglichen Abschluss von Durchführungsverträgen.

    4. sennder schließt für den Auftraggeber gegen Zahlung einer Prämie eine Güterversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft ab, wenn der Auftraggeber vor Übergabe der Güter an sennder einen entsprechenden Auftrag in Textform erteilt.

  4. Abschluss des Vertrags
    Der Auftraggeber und sennder vereinbaren die wesentlichen Vertragsinhalte der zu beauftragenden Leistungen zumindest in Textform. Der Auftraggeber kann Anträge zur Erledigung eines Einzelauftrags über eine entsprechende Schnittstelle in das von sennder eingesetzte Softwaresystem an sennder übermitteln, sofern sennder dem Auftraggeber diese Möglichkeit zumindest in Textform ausdrücklich eingeräumt hat; andernfalls ist der Antrag per E-Mail an die dem Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse zu übermitteln. Der Transportvertrag kommt nach Maßgabe der dem Auftraggeber in Textform bestätigten Leistungsbeschreibung zustande.

  5. Durchführung und Abwicklung des Transports

    1. Übergabe
      Der Auftraggeber übergibt die Ware an sennder oder an einen von sennder beauftragten Dritten zur Durchführung des Transports an der im Speditionsauftrag angegebenen Adresse und Uhrzeit.

    2. Verladung und Bewachung
      Der Auftraggeber hat das Transportgut auf dem Transportweg (Ladung) zu verladen, zu transportieren, zu sichern und für die Entladung zu sorgen. sennder bzw. der mit dem Transport beauftragte Dritte hat während des Transports eine zuverlässige Überwachung durchzuführen. Die Angemessenheit der Überwachung richtet sich nach Art und Umfang des einzelnen Auftrags.

    3. Vom Transport ausgenommene Güter

      • wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, transportiert sennder nicht:

      • Güter, für die der Besitz oder Versand verboten ist;

      • Güter, die eine Gefahr für Gesundheit, Leben oder Eigentum darstellen;

      • verderbliche Waren (insbesondere frische Lebensmittel);

      • Tiere oder Pflanzen;

      • gefährliche Güter;

      • Kraftfahrzeuge;

      • bewegliche Güter;

      • Schwergut und übermäßig große Lasten;

      • abgeschleppte oder sichergestellte Güter;

      • Diebstahl- oder raubgefährdete Waren, insbesondere Wertsachen, Spirituosen, Tabakwaren, EDV- oder optische Geräte, mit Ausnahme von Unterhaltungselektronik und Telekommunikationsgeräten. Die transportierten Maschinen müssen frei von Kraftstoff, Öl und Fett sein.

    4. Zu transportierende Güter
      Der Auftraggeber hat sennder im Antrag auf Abschluss des Speditionsauftrags über die Beschaffenheit, Spezifikationen und Besonderheiten der Güter zu informieren, um sennder eine ordnungsgemäße Durchführung des Transportes zu ermöglichen. Dazu gehören Angaben über Gewicht, Art, Stückzahl, Umfang und Gewicht der einzelnen Güter, Verpackung, Palettierung und ob die Waren den Bestimmungen von Ziffer 5.3 entsprechen.

    5. Konsolidierter Versand
      sennder oder der mit der Durchführung des Transports beauftragte Dritte ist berechtigt, den Versand in einer Sammelladung (§ 460 HGB) durchzuführen, die Ware umzuladen und ggf. zwischenzulagern.

    6. Das Weisungsrecht des Auftraggebers
      Der Auftraggeber hat das Recht, sennder Anweisungen zu erteilen, um die Leistung zu spezifizieren. Erteilt der Auftraggeber keine oder nicht hinreichend verständliche Weisungen oder können Weisungen tatsächlich nicht ausgeführt werden, so handelt sennder nach eigenem Ermessen. sennder oder der mit der Durchführung des Transports beauftragte Dritte werden den Auftraggeber auf eine offensichtliche Unrichtigkeit oder Undurchführbarkeit der von ihnen erteilten Weisungen hinweisen. Besteht der Auftraggeber entgegen den ihm erteilten Informationen auf der Ausführung der von ihm erteilten Anweisungen, so hat er den daraus entstehenden Schaden zu tragen.

    7. Gefahren- und hindernisfreie Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten
      Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle Zufahrtswege zu den jeweiligen Be- und Entladestellen gefahrlos und frei von Hindernissen sind, damit die Be- und Entladung zu den vereinbarten Zeiten erfolgen kann. Ist der Zugang zur Be- oder Entladestelle nicht gefahrlos oder ungehindert möglich, ist sennder berechtigt, den Speditionsauftrag fristlos zu kündigen. Erfolgt die Kündigung durch sennder vor der Verladung, so hat der Auftraggeber an sennder die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Erfolgt die Kündigung vor der Entladung, so hat der Auftraggeber sennder die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen. In einem solchen Fall ist sennder, sofern nicht anders vereinbart, berechtigt, die Ware auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten für den Transport zum Lagerort sowie die sonstigen anfallenden Mehrkosten, insbesondere die Wartezeiten nach Ziffer 8.3 und 8.4.

    8. Sicherung von Ladungen
      Der Auftraggeber stellt sennder funktionsfähige Ladungssicherungsmittel und Ladehilfsmittel wie Spanngurte oder Antirutschmatten unentgeltlich zur Verfügung, soweit diese erforderlich oder zumutbar sind. sennder wird Ladungssicherungs- und Ladehilfsmittel nicht an den Auftraggeber zurückgeben oder austauschen. Der Auftraggeber hat für die Rückgabe der Ladungssicherungs- und Ladehilfsmittel an ihn selbst zu sorgen, es sei denn, für die Rückgabe an den Auftraggeber wird ein gesondertes Entgelt vereinbart. Im Hinblick auf etwaige Ansprüche eines Absenders gegen sennder stellt der Auftraggeber sennder auf erstes Anfordern von den Kosten für Ladungssicherung und Ladehilfsmittel frei.
      Für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung hat der Auftraggeber selbst zu sorgen. Wenn der Auftraggeber die Ladung nicht verkehrssicher verstaut, behält sich sennder das Recht vor, den Einzelauftrag zu stornieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber an sennder die vereinbarte Vergütung (vereinbarte Vergütung ohne Mehrwertsteuer für den nicht ausgeführten Teil der Beförderung) zu zahlen.

    9. Palettentausch
      Sofern im Speditionsauftrag oder anderweitig nicht anders vereinbart, sind sennder oder von sennder mit der Durchführung des Transports beauftragte Dritte nicht zum Palettentausch verpflichtet und tragen dementsprechend auch kein Tauschrisiko.

    10. Steuern und Einfuhrzölle
      Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass er alle Steuern und Einfuhrzölle im Zusammenhang mit der Ladung zahlt oder gezahlt hat. sennder hat diesbezüglich keine Verpflichtungen.

    11. Abweichungen von der Auftragsbestätigung und Auftragsausführung
      Zeigt sich bei der Ausführung des Auftrags durch sennder oder einen Dritten eine wesentliche Abweichung zwischen den ursprünglich vereinbarten und den tatsächlichen Lieferwegen, Packstücken, Gewichten, Ladungseigenschaften oder sonstigen vergütungsbestimmenden Faktoren, so ist sennder berechtigt, die vereinbarte Vergütung auf der Grundlage einer angemessenen Preiskalkulation gemäß § 315 ff. BGB anzupassen.

  6. Kündigung eines Speditionsauftrags durch den Auftraggeber

    1. Der Auftraggeber kann einen Speditionsauftrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen stornieren (kündigen). Eine Mitteilung an sennder in Textform ist für eine Kündigung ausreichend. Storniert der Auftraggeber einen Speditionsauftrag zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor der vereinbarten Ladezeit, so wird dem Auftraggeber eine Pauschale von 33 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Storniert der Auftraggeber einen Speditionsauftrag zwischen 24 Stunden und 8 Stunden vor der vereinbarten Ladezeit, so wird dem Auftraggeber eine Pauschale von 75 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Storniert der Auftraggeber einen Speditionsauftrag innerhalb von 8 Stunden vor dem vereinbarten Verladetermin oder findet die Verladung nicht an der Abholadresse statt, so werden dem Auftraggeber 100 % der vereinbarten Fracht als Schaden in Rechnung gestellt.

  7. Kündigung eines Speditionsauftrags durch sennder

    1. sennder ist berechtigt, einen Speditionsauftrag in Textform zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein außerordentlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

    2. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen;

    3. der Auftraggeber gegenüber sennder materiell falsche Angaben gemacht hat, insbesondere über den Zustand oder die Zusammensetzung der zu verladenden Güter;

    4. Tatsachen bekannt werden, die zu erheblichen Zweifeln an der Existenz des Auftraggebers, des Absenders oder des Empfängers Anlass geben;

    5. Tatsachen bekannt werden, die auf ein betrügerisches Verhalten des Auftraggebers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen schließen lassen;

    6. der Auftraggeber neue Informationen und Anforderungen mitteilt, die die Durchführung des vereinbarten Transports durch sennder erheblich erschweren oder verlangsamen würden (insbesondere neue Zwischenstopps, gewünschter Palettentausch usw.).

    7. ein gefahrloser und ungehinderter Zugang zur Be- oder Entladestelle nicht möglich ist, wie in Ziffer 5.7 beschrieben.

    8. sennder oder einem von sennder mit der Durchführung des Transports beauftragten Dritten steht es frei, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer die Güter zu verladen oder bereitzustellen sind, wenn dies zum vereinbarten Verladezeitpunkt nicht geschehen ist. Wenn bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Güter verladen oder bereitgestellt werden oder wenn es offensichtlich ist, dass innerhalb dieser Frist keine Güter verladen oder bereitgestellt werden, kann sennder den Transportauftrag stornieren.

    9. Ist das Fahrzeug bereits teilbeladen, ist sennder berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit auch teilbeladen abzufahren. Der Anspruch von sennder auf die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

    10. Im Falle der Kündigung durch sennder ist sennder berechtigt, vom Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. sennder bleibt es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

    11. Etwaige Mehrkosten von sennder bleiben hiervon unberührt und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

    12. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte von sennder zum Widerruf eines Speditionsauftrags bleiben unberührt.

  8. Vergütungen und Aufwendungsersatz

    1. Für die Organisation und Durchführung des Transports und die eventuelle Erbringung von Nebenleistungen erhält sennder vom Auftraggeber die im Speditionsauftrag vereinbarte Vergütung.

    2. sennder kann vom Auftraggeber die Erstattung von Aufwendungen für das zu transportierende Gut verlangen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar, aber notwendig waren. sennder wird sich vor der Entstehung solcher Aufwendungen mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen und von ihm diesbezüglichen Anweisungen einholen, es sei denn, dies ist für sennder aufgrund besonderer Umstände, z.B. wegen bestehender Dringlichkeit, unzumutbar oder anderweitig unzumutbar.

    3. Der Auftraggeber hat sennder alle Mehrkosten zu erstatten, die auf unrichtigen Angaben beruhen, die sennder bei der Durchführung des Transports übermittelt wurden (insbesondere falsche Datums-, Zeit- oder Adressangaben).

    4. Wartezeiten von sennder oder einem von sennder beauftragten Dritten während der Be- und Entladung, die weder von sennder noch von dem Dritten zu vertreten sind, werden wie folgt vergütet:
      Die Wartezeit errechnet sich aus der vereinbarten Beladezeit und der vereinbarten Entladezeit. Wenn keine feste Zeit für das Be- und Entladen vereinbart wurde, wird die Verspätung bei Ankunft des Fahrzeugs an der Be- und Entladestelle berechnet. Bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 12,00 Tonnen ist eine Wartezeit von zwei Stunden für das Be- und Entladen und bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 12,00 Tonnen ist eine Wartezeit von dreißig Minuten gebührenfrei. Das Sichern oder Entsperren der Ladung ist Teil der Be- und Entladezeit. Bei Teilladungen verkürzt sich die freie Be- und Entladezeit entsprechend und wird anteilig zum Gesamtladevolumen von sennder berechnet. Bei Überschreitung der unentgeltlichen Wartezeit wird ein Zuschlag von 45,00 Euro pro angefangene Stunde, berechnet in 15-Minuten-Schritten, erhoben. Eine Obergrenze ist nicht vereinbart. Die Wartezeit bei der Grenzabfertigung ist bis zu zwei Stunden kostenlos, danach wird die Wartezeit nach den oben genannten Tarifen berechnet.

    5. Macht sennder von seinem Recht auf Versendung als Sammelladung (§ 460 HGB) Gebrauch, so betrachten die Parteien die vereinbarte Vergütung als angemessene Vergütung.

    6. Alle in diesen AGB geregelten Vergütungen und sonstigen Leistungen verstehen sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer.

  9. Zahlung, Preise und Rechnungsstellung

    1. sennder schickt dem Auftraggeber nach Durchführung des Transports eine Rechnung per E-Mail. Auf Wunsch stellt sennder dem Auftraggeber auch eine Rechnung in Papierform aus und schickt sie ihm zu. sennder berechnet dem Auftraggeber für jede in Papierform ausgestellte Rechnung eine Gebühr von 3,50 Euro.

    2. Rechnungen von sennder sind 14 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. sennder gewährt keine Preisnachlässe (Skonti oder Rabatte) auf den Rechnungsbetrag, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

  10. Haftung von sennder

    1. sennder haftet für alle seine Leistungen nach den ADSp 2017, soweit diese nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Für den Fall, dass die ADSp 2017 auf die Leistungserbringung von sennder ganz oder teilweise keine Anwendung finden, haftet sennder als Spediteur nach Maßgabe der Ziffer 23 ADSp 2017 ausdrücklich abweichend von den Bestimmungen des § 431 HGB.

    2. Soweit die ADSp 2017 für die tatsächlich erbrachten logistischen Leistungen keine Anwendung finden, richten sich die Leistungen und die Haftung von sennder nach den Logistik-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Logistikdienstleister).

  11. Versicherung

    1. sennder hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen und wird dem Auftraggeber auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung per E-Mail zusenden.

    2. sennder ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung für die Transportgüter abzuschließen.

    3. Der Auftraggeber kann sennder durch eine gesonderte Vereinbarung beauftragen, eine Transportversicherung für einen Transport abzuschließen.

  12. Aufrechnung und Abtretung

    1. Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

    2. Soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, sind die Parteien nicht berechtigt, alle oder einzelne Rechte aus ihrem Vertragsverhältnis in Textform ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei abzutreten oder zu übertragen.

  13. Schlussbestimmungen

    1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Spediteur und dem Auftraggeber ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Beteiligten der Sitz von sennder in Berlin, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Der Erfüllungsort ist Berlin. Bei internationalen Transporten gilt der Gerichtsstand als zusätzlicher Gerichtsstand gemäß Artikel 31 CMR.

    3. Wenn Textform vereinbart wurde, ist jede strengere Form (z.B. Schriftform) ausreichend.

    4. Regelungslücken sind auf der Grundlage des geltenden Rechts durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit als möglich entsprechen.

    5. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zu einer Gesamtnichtigkeit dieser Bedingungen.

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